Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
11. - 25. Januar 2021
1.- 15. März 2021
31. Mai - 14. Juni 2021
6. - 20. September 2021
25. Oktober - 8. November 2021
3. März 2021
21. April 2021
21. Juli 2021
20. Oktober 2021
8. Dezember 2021
Immersive Audiovisuelle Inhalte
Immersive audiovisuelle Projekte (z.B. narrativer Virtual Reality- oder auch 360-Grad-Content), die mit oder ohne Beteiligung eines Senders bzw. einer Web-Plattform in Bayern produziert werden, können Projektentwicklungs- und Produktionsförderung beantragen. Die Förderung soll dazu beitragen, dass Projekte (Schwerpunkt Storytelling und Experiences; keine Games) auch ohne Beteiligung eines Senders realisiert und auf dem Markt präsentiert werden können. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben und richtet sich vor allem an Produzenten und Filmemacher in Bayern. Die Antragsstellung von Schülern und Studenten ist ausgeschlossen.
Projektentwicklung Immersive Audiovisuelle Inhalte
Für die Projektentwicklung von VR-Formaten kann ein bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen gewährt werden. Das Darlehen kann bis zu 70% der Projektentwicklungskosten, höchstens jedoch 25.000 Euro je Vorhaben betragen. Wird für das Vorhaben Produktionsförderung gewährt, wird das Darlehen hierauf angerechnet. Der Antragsteller hat einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen.
Produktion Immersive Audiovisuelle Inhalte
Für die Herstellung von VR-Formaten kann ein bedingt rückzahlbares, verzinsliches Darlehen gewährt werden. Das Darlehen kann bis zu 60% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten, höchstens jedoch bis zu 75.000 Euro je Vorhaben betragen. Der Antragsteller hat einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen, davon sollen die Eigenmittel mindestens 2,5% betragen.
Bayerneffekt
Der Förderbetrag soll im Fall der Projektentwicklung soweit wie möglich und im Fall der Produktionsförderung vollumfänglich in Bayern verwendet werden. Der vom Produzenten im Antrag angegebene Bayerneffekt und die angegebenen Drehtage müssen mindestens erreicht werden und werden im Fall einer positiven Förderempfehlung Bestandteil des Darlehensvertrages.
Antragstellung
Dem Antrag ist das Drehbuch, eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis zum Erwerb der Verfilmungsrechte sowie eine Stab- und Besetzungsliste beizufügen. Förderanträge können zu allen fünf FFF-Vergabesitzungen eines Jahres nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Vor der Antragstellung ist grundsätzlich mit dem zuständigen Förderreferenten telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen. Die ausführlichen Informationen zur Einreichung finden Sie in den Merkblättern Projektentwicklung und Produktion Immersive Audiovisuelle Inhalte.
Abwicklung bei Förderempfehlung
Alle Dokumente für die weitere Förderabwicklung im Fall einer Förderempfehlung (z.B. Verträge, Erlösabrechnungen) sind ebenfalls nur über das Online-Antragsportal einzureichen.
Download
Die Merkblätter, Einreichfristen und FFF-Richtlinien zur Förderung von VR Formaten können Sie hier als PDF-Dokumente downloaden.
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