Einreichfristen & Sitzung Vergabeausschuss
11. - 25. Januar 2021
1.- 15. März 2021
31. Mai - 14. Juni 2021
6. - 20. September 2021
25. Oktober - 8. November 2021
3. März 2021
21. April 2021
21. Juli 2021
20. Oktober 2021
8. Dezember 2021
Verleih und Vertrieb
Zum Verleih und Vertrieb insbesondere von in Bayern geförderten programmfüllenden Kinofilmen kann Verleih- und Vertriebsgesellschaften ein bedingt rückzahlbares, verzinsliches Darlehen gewährt werden. Dieses Darlehen kann bis zu 50% der nachgewiesenen Verleihvorkosten (z. B. Herstellung DCP, Werbung und Marketing) oder Vertriebskosten betragen. Der Höchstbetrag liegt bei 205.000 Euro. Antragsberechtigt sind Verleih- und Vertriebsfirmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Antragstellung
Dem Antrag ist eine Möglichkeit zur Sichtung des fertigen Films (Streaming link / DVD), eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis zum Erwerb der Verwertungsrechte sowie ein Marketingkonzept beizufügen.
Anträge auf Verleihförderung können zu allen fünf FFF-Vergabesitzungen eines Jahres nur über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Wird mit der Verleihmaßnahme bereits vor der geplanten Einreichfrist begonnen, können die anfallenden Kosten nur dann anerkannt werden, wenn der FFF vor dem Maßnahmenbeginn darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt worden ist. Die ausführlichen Informationen zur Einreichung finden Sie im Merkblatt Verleihförderung.
Abwicklung bei Förderempfehlung
Alle Dokumente für die weitere Förderabwicklung im Fall einer Förderempfehlung (z.B. Verträge, Erlösabrechnungen) sind ebenfalls nur über das Online-Antragsportal einzureichen.
Um bestehende Märkte für bayerische Produzenten zu erweitern und neue zu erschließen, können im Rahmen der Verleih- und Vertriebsförderung für geeignete Vorhaben Zuschüsse gewährt werden (z.B. für Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit Oscar oder Golden Globe-Nominierungen). Anträge können jederzeit formlos an die FFF Geschäftsführung gerichtet werden.
Bayerischer BankenFonds
Nach einer Förderempfehlung des FFF Bayern können Filme, deren Auswertung einen besonderen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, mit Mitteln des Bayerischen BankenFonds mitfinanziert werden. Die Finanzierung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt, das marktüblich zu verzinsen ist. Das Darlehen wird von der LfA Förderbank vergeben. Die Finanzierung kann bis zu 100% der für das jeweilige Projekt empfohlenen FFF-Förderung betragen.
Downloads
Die Merkblätter, Einreichfristen und FFF-Richtlinien zur Verleih- und Vertriebsförderung können Sie hier als PDF-Dokumente downloaden.
IHRE ANSPRECHPARTNER FÜR DIE FÖRDERBEREICHE Verleih und Vertrieb

Julius Windhorst
