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Online-Antragsportal freigeschaltet

Ab sofort können Antragsteller beim FFF Bayern das neue Online-Portal zur Einreichung von Förderanträgen nutzen. Es gilt für die Produktionsförderung von Kinofilmen, Fernsehfilmen und Nachwuchsfilmen, Verleih- und Vertrieb sowie die Projektentwicklung und Drehbuchförderung. Mit dem neuen Online-Portal soll das Verfahren sowohl für die Antragsteller als auch die Bearbeitung und Verwaltung optimiert werden.

Zum Login Online-Antragsportal

Durch die Umstellung auf ein webbasiertes Antragsportal müssen künftig mit Ausnahme des unterschriebenen Antrags keine Unterlagen mehr an den FFF geschickt werden. Zu den neuen Funktionen gehört ein Online-Antragsformular mit Upload-Funktion für verschiedene Dateiformate, eine komfortable und intuitiv zu bedienende Eingabemaske, ein Plausibilitätscheck zur Prüfung von falschen oder fehlenden Angaben sowie ein Kommunikationstool. Zum Datenschutz ist für die Nutzung eine einmalige Registrierung notwendig. Die Anträge und Unterlagen können während der gesamten Einreichfrist bearbeitet und geändert werden. Zusätzlich können beteiligte Koproduzenten und Partner auf die Anträge Zugriff erhalten.

Die digitalen Antragsdaten müssen spätestens am letzten Tag der jeweiligen Einreichfrist bis 18.00 Uhr vollständig upgeloadet sein. Ein ausgedrucktes Antragsformular muss mit Originalunterschrift des Zeichnungsberechtigten spätestens am letzten Tag der jeweiligen Einreichfrist in der Geschäftsstelle des FilmFernsehFonds Bayern bis um 18 Uhr eingegangen sein. Danach ist der Zugang gesperrt und die Daten werden für die Mitglieder des Vergabeausschuss zugänglich gemacht.

Das Online-Portal geht zum ersten Einreichtermin im Jahr 2015 an den Start. Die Einreichfrist ist vom 7. – 20. Januar. Zu diesem Termin ist letztmals auch noch die herkömmliche Einreichung der Unterlagen möglich. Ab dem zweiten Einreichtermin (2.-17. März 2015) ist nur noch die Antragsstellung über das Online-Portal möglich.

Weitere Informationen und Details zum neuen Online-Einreichverfahren sind in den jeweiligen Merkblättern, die auf den Websiten der einzelnen Förderbereiche zum Download zur Verfügung stehen, nachzulesen.