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Einreichfristen enden ab sofort immer montags um 24:00 Uhr

Fünf Mal im Jahr können Antragsberechtigte ihre Förderanträge beim FFF Bayern digital einreichen. Möglich ist das immer nur während der auf der Website bekanntgegebenen Einreichfristen. Diese dauern in der Regel zwei Wochen und enden ab sofort immer an einem Montag um 24:00 Uhr.

Das bedeutet: Die digitalen Antragsdaten müssen spätestens am letzten Tag der jeweiligen Antragsfrist (diese endet also ab sofort immer an einem Montag) bis 24:00 Uhr im Online-Portal des FFF Bayern eingehen. Entscheidend ist dabei, welche Uhrzeit und welches Datum das Online-Portal protokolliert.

Die nächsten drei Einreichfristen enden somit am 6. Juni 2016, 12. September 2016 und 7. November 2016.

Das ausgedruckte Antragsformular mit der Originalunterschrift des Zeichnungsberechtigten muss zusätzlich spätestens zwei Werktage nach der jeweiligen Einreichfrist (also ab sofort immer an einem Mittwoch) dem FFF Bayern bis spätestens um 24:00 Uhr zugegangen sein.

Diese Veränderung betrifft ausschließlich die Förderbereiche Produktion Kinofilm, Produktion Fernsehfilm, Nachwuchs, Projektentwicklung, Drehbuch und Verleih/ Vertrieb, NICHT die Gamesförderung und NICHT die Filmtheaterförderung.

Diese Information finden Sie auch in unseren Merkblättern und auf unserer Website. Fragen beantworten die Förderreferenten.