Filmfestivals

Einreichfristen

Einreichung laufend möglich. Antrag und Anlagen sind mindestens vier Wochen vor Beginn des Festivals einzureichen.

Filmfestivalförderung

Gefördert wird der Betrieb von Filmfestivals in Bayern von überregionaler Bedeutung.

Filmfestivals im Sinne der Fördergrundsätze sind örtlich durchgeführte, wiederkehrende Veranstaltungen, über einen begrenzten Zeitraum, mit kuratiertem Programm, die sich an ein breites Publikum richten und ein begleitendes Nebenprogramm haben. Antragsberechtigt sind die Veranstalter*innen des Festivals. Dabei kann es sich sowohl um Privatpersonen als auch um juristische Personen handeln. Kinobetriebe können selbst nicht Zuwendungsempfänger sein. Die Förderung ist ausgeschlossen, soweit für denselben Zweck aus anderen Förderprogrammen des Freistaates Bayern Mittel in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Der Förderantrag muss mindestens vier Wochen vor Beginn des Festivals beim FFF Bayern eingegangen sein. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Ausgenommen hiervon sind Filmfestivals, die bereits in den beiden Vorjahren gefördert wurden (Anschlussbewilligung). Der FFF Bayern prüft den Antrag und gibt gegebenenfalls eine Förderempfehlung. Die Bewilligung und Abwicklung der Förderung erfolgt über die LfA Förderbank Bayern.

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss (Fehlbedarfsfinanzierung).

Es können nur Kosten abgerechnet werden, die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallen. Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums bei der LfA Förderbank eingereicht werden.

In den Metropolen München und Nürnberg werden aktuell nur Leuchtturmprojekte von herausragender nationaler oder internationaler Bedeutung gefördert (DOK.fest München, Filmfestival Türkei Deutschland Nürnberg, NIHRFF Nürnberg).

Im Fall einer Förderzusage sind die Antragssteller*innen verpflichtet, in angemessenem Ausmaß auf die Förderung durch die Bayerische Staatskanzlei und den FFF Bayern hinzuweisen. Bitte beachten Sie hierzu auch das Merkblatt „Nennungsverpflichtung Filmfestivalförderung“.

Vor Antragsstellung ist mit der zuständigen Förderreferentin Kontakt aufzunehmen.

Download

Hier finden Sie das Merkblatt Festivalförderung sowie die FFF-Richtlinien als PDF-Dokumente zum Download.

Kontakt

Birgit Bähr

Förderreferat Filmtheater/Filmfestivals