Kinos

Einreichfristen

Programmprämien

11. April 2024
Einreichfrist 1. März - 11. April 2024, 24.00 Uhr
 

 

Investitionsförderung

30. Juni 2024
Einreichfrist: 1.7.2023 - 1.7.2024, 18.00 Uhr

Kinoförderung

Die Förderung der bayerischen Kinos durch den FFF trägt dazu bei, dass überall in Bayern attraktive Spielstätten und ein anspruchsvolles Programmangebot zu finden sind. Zu den Fördermaßnahmen zählen Zuschüsse für Neuerrichtungen und die Modernisierung und Verbesserung von Kinosälen, die Auszeichnung mit Programmprämien und die Förderung von Strukturverbesserungsmaßnahmen.

 

Investitionen zur Modernisierung und Verbesserung von gewerblichen Kinos

Im Rahmen der Investitionsförderung können gewerbliche bayerische Kinobetreiber Zuschüsse für die Modernisierung und Verbesserung sowie die Neuerrichtung von Kinosälen beantragen. Gefördert werden kinotechnische Gerätschaften und Einrichtungen sowie bauliche Maßnahmen bis zu einer Gesamtsumme von 2,5 Millionen Euro.

Der Zuschuss kann bis zu 30%, höchstens jedoch 100.000 Euro der zuwendungsfähigen Investitionen betragen. Für Neuerrichtungen von Kinos beträgt die maximale Zuschusshöhe 250.000 Euro. Für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist eine Kumulierung der Förderung mit Mitteln der FFA (30 % FFF Zuschuss + 50 % FFA Darlehen/Zuschuss) und des BKM zulässig. Anträge können jedoch nur bewilligt werden, wenn die Antragsteller*innen mindestens einen Eigenanteil von 20 % der Investitionskosten in die Gesamtfinanzierung einbringen.

Die Antragsunterlagen müssen mit Originalunterschrift inklusiver aller Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in Papierform eingereicht werden. Mit den beantragten Maßnahmen darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen sein. Als Beginn des Vorhabens gilt die erste Auftragsvergabe.

 

 

 

 

Programmprämien

Der FFF  Bayern zeichnet jährlich bayerische Kinos für ein herausragendes Jahresfilmprogramm aus. Für die Einreichung wird das Jahresfilmprogramm vom 1. Januar bis 31. Dezember beurteilt. Zu den Kriterien für eine Auszeichnung zählt ein anspruchsvolles Filmprogramm sowie der Anteil deutscher/europäischer Filme und Kinderfilme.

Anträge können für gewerbliche Kinos in Bayern eingereicht werden. Gewerbliche Kinos sind auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen. Eingetragene Vereine müssen nachweisen, dass das Kino gewerblich, d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht, betrieben wird. Antragsberechtigt sind Betreiber:innen, die das Kino seit mehr als 12 Monaten führen. Kinos, die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befindet, können keine Anträge stellen. Sofern das Kino nach Antragstellung geschlossen wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, entfällt die Antragsberechtigung. Die Antragsteller:innen sind verpflichtet, dies umgehend beim FFF Bayern anzuzeigen. Kommunale Kinos und Kinos, die von Kommunen oder Gemeinden unterstützt werden (z.B. Miete, Ausfallrisiko, Personal, Investitionen) können keinen Antrag stellen. Zudem können reine Open-Air Kinos, Wanderkinos und Autokinos keine Anträge stellen.

Pro Betriebsstätte kann nur für einen Saal ein Antrag und Spielplan eingereicht werden. Kinobetreiber, die an unterschiedlichen Standorten Kinos betreiben, können pro Betriebsstätte - jeweils für einen Saal - einen Antrag auf Programmprämie einreichen.

Das Antragsformular sowie das Formular zum Spielplan stehen auf der FFF Homepage unter www.fff-bayern.de zum Download bereit. Die Formulare sind online ausfüllbar und können als PDF-Dokument gespeichert werden.

Spielplan:

Das FFF-Formular zur Erstellung des Spielplans enthält generische Funktionen zur Berechnung der prozentualen Angaben der Kategorien „Deutsche Produktion“ sowie „Kinder-/Jugendfilm. Achtung: Für die fehlerfreie Benutzung muss die neueste Version des Acrobat Reader benutzt werden.

- Kategorie „Deutsche Produktion/Koproduktion

Zur Kategorie „Deutsche Produktion“ zählen sowohl rein deutsche Produktionen als auch Koproduktionen mit deutscher Beteiligung. Filme aus der Schweiz oder Österreich gelten nicht als deutsche Produktionen. Der prozentuale Anteil errechnet sich nach der Anzahl der Vorstellungen.

- Kategorie „Kinder-/Jugendfilm“

Zur Kategorie „Kinder-/Jugendfilm“ zählen Filme, die sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche der Altersgruppe  0 – 12 richten. Der prozentuale Anteil errechnet sich nach der Anzahl der Vorstellungen.

Begleitschreiben:

Zur Beurteilung des Gesamtkonzeptes ist ein ausführliches und informatives Begleitschreiben zu den Aktivitäten und zur Situation des Kinos unerlässlich. Wichtig ist, die Besonderheiten des Programmkonzepts auch in Hinblick auf die jeweilige örtliche Situation herauszustellen und auf das zusätzliche Engagement und Sonderaktivitäten wie Themenreihen, Filmwochen, Auslesefilme, Kinderprogramm, SchulKinoWoche, Open-Air Kino, Premieren, Regisseurbesuche und alternative Content-Angebote hinzuweisen.

Begleitmaterialien/Dokumentation:

Zu den Begleitmaterialien zählen insbesondere Programmhefte, Flyer, Presseberichte, Anzeigen, Fotos sowie alle Materialien, die ein überdurchschnittliches Engagement in der Programmarbeit dokumentieren.

 

Weitere Informationen sind im Merkblatt Kinoprogrammprämien veröffentlicht.

Kinoprogrammprämien 2024

Einreichtermin: 11. April 2024
Einreichfrist 1. März - 11. April 2024, 24.00 Uhr

Merkblatt Kinoprogrammprämien 2024

Antragsformular Kinoprogrammprämien 2024

Formular Spielplan Kinoprogrammprämie 2024

 

 

Downloads

Die Antragsformulare und Merkblätter zur Kinoförderung sowie die FFF-Richtlinien können Sie hier als PDF-Dokumente downloaden.

Bitte beachten:

Sollte beim Öffnen des Formulars zur Eingabe des SPIELPLANS eine Fehlermeldung erscheinen, bitte das PDF über die Funktion  "Datei Öffnen" (siehe Menüleiste im Browser) manuell im Acrobat Reader öffnen und anschließend auf Ihrer Festplatte speichern. Bitte benutzen Sie für das Ausfüllen der Formulare die neueste Version des Acrobat Readers, die Sie hier downloaden können.

Kontakt

Birgit Bähr

Förderreferat Kinos/Filmfestivals