Gender Incentive

Einreichfristen

Einreichung laufend möglich

Gender Incentive

Das Gender Incentive dient als Anreizsystem der nachhaltigen und effektiven Stärkung der Position von Frauen in der Filmbranche. Ziel ist es, eine langfristige Änderung dahingehend zu erwirken, dass mehr Frauen in unterschiedlichen Gewerken in der Filmbranche beschäftigt werden. Hierbei liegt der Fokus vorerst auf Produktion (i.e. ausführende*r Produzent*in), Regie, Drehbuch. Jeweils bis zu 30.000 EUR können in die Entwicklung eines neuen Projektes mit weiblicher Besetzung eingebracht werden.

Bedingungen

Der Anspruch auf ein Gender Incentive in Höhe von bis zu 30.000 EUR wird ausgelöst durch ein Projekt, das in den Förderbereichen Produktion Kino oder Produktion TV ab Juli 2023 gefördert wird und bei dem nachweislich mindestens zwei der drei Positionen Produktion, Regie, Drehbuch weiblich besetzt sind. Die Fördermittel können innerhalb von drei Jahren in die Entwicklung eines neuen Projekts (Stoff- oder Projektentwicklung) mit weiblicher Besetzung von mindestens zwei der drei Positionen Produktion, Regie, Drehbuch eingebracht werden.

Antragstellung

Die Antragstellung auf Einbringung von Gender Incentive-Mitteln in ein neues Projekt kann laufend und unabhängig von den regulären Einreichfristen erfolgen. Die Fördermittel werden freigegeben, wenn das neue Vorhaben – über die nachweisliche weibliche Besetzung hinaus – einen nach den Kriterien von Qualität und Wirtschaftlichkeit förderwürdigen Film erwarten lässt. Der Antrag ist über das Antragsportal zu stellen. Im Übrigen gelten dieselben formalen Einreichvoraussetzungen wie bei der regulären Stoffentwicklung und Projektentwicklung.

Anträge

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Online-Antragsportal

 

Zum Antragsportal

Downloads

Hier finden Sie das Merkblatt und die FFF-Richtlinien zum Download.

Kontakt

Dr. Silvia Tiedtke

Förderreferat Projektentwicklung Kinofilm, Stoffentwicklung Kinofilm und Serie, Besonderer Kinderfilm