Games

Einreichfristen & Sitzungen des Vergabeausschuss

Einreichfristen

bis 13. Februar 2024
bis 04. Juni 2024
bis 08. Oktober 2024

Sitzung Vergabeausschuss

19. März 2024
09. Juli 2024
12. November 2024                 

Gamesförderung

Die Gamesförderung des FFF Bayern unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer Computerspiele. Darüber hinaus ist es das Ziel der Gamesförderung die bayerische Gamesbranche zu stärken, eine vielfältige Kulturlandschaft zu gewährleisten und Innovationen zu unterstützen.

 

Die wichtigsten Informationen zur Förderung haben wir für Sie hier zusammengefasst. Ausführliche Informationen finden Sie in den Merkblättern Gamesförderung sowie in der Games Förderrichtlinie, die im unteren Downloadbereich zu finden sind.

Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, die in der Regel hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben. Sie müssen ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Freistaat Bayern haben.

Bitte melden Sie sich frühzeitig vor Antragstellung bei den zuständigen Förderreferenten, diese beraten Sie gerne.

 

a)           Konzeptentwicklung

Förderung der Entwicklung eines Spielekonzepts über vier Monate mit bis zu 20.000 € für Nachwuchsstudios und bis zu 30.000 € für erfahrene Studios.


b)           Prototypenentwicklung

Förderung der Entwicklung eines Prototyps mit bis zu 100.000 € als Zuschuss oder bis zu 200.000 € als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen. Die Förderung kann dabei jeweils max. 80 % des Gesamtbudgets betragen.

 
c)           Produktion

Förderung der Produktion eines Computerspiels mit bis zu 500.000 € (max. 50 % des Gesamtbudgets) als ein bedingt rückzahlbares und verzinsliches Darlehen.

 

Vision und Zielsetzung der Games-Richtlinien (Ziff. 1)

Dies Vision der Bayerischen Games-Förderung wird nun erstmals ergänzt durch den Hinweis, dass dem Nachwuchs ein besonderes Augenmerk gilt. (Art. Ziff. 1Satz 4).

 

Spezifizierung der Antragsteller und ihrer Voraussetzungen (Ziff. 3)

Differenziertere Definition der Antragsteller (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften).

Studierende in Vollzeit bis zum Abschluss des Bachelors und Schüler können weder einen Antrag stellen noch dürfen sie leitende Positionen in einem geförderten Vorhaben übernehmen.

 

Vorzeitiger Vorhabenbeginn jederzeit möglich (Ziff. 4.2)

Ab Eingang des Förderantrag ist der vorzeitige Vorhabenbeginn (auf eigenes Risiko) automatisch zulässig.

Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt im Falle einer späteren Förderung die (zuwendungsfähigen) Kosten für die Entwicklung und Bearbeitung des Projekts in der Kalkulation anerkannt werden können.

 

Konzeptförderung wird dem sich ausdifferenzierendem Markt angepasst

Maßgeschneiderte Konzeptförderung und erhöhte Fördersumme für erfahrene Studios:

20.000 € für Nachwuchs, d.h. Teams die bislang nicht mehr als ein Spiel veröffentlicht haben.

30.000 € für erfahrene Studios, d.h. Teams die bereits mind. 2 Spiele entwickelt und veröffentlicht haben (Ziff. 5.1.2).

 

Ausbau der Prototypenförderung

Die Prototypenförderung wird ausdifferenziert und aufgestockt auf

  • bis zu 100.000 €, die als Zuschuss ausgereicht werden und
  • bis zu 200.000 €, die dann aber weiterhin als Darlehen ausgereicht werden (Ziff. 5.2 ff)

Eine bisher notwendige separate Begründung für die höhere Förderung entfällt künftig. Da weiterhin bis zu 80 % der veranschlagten Entwicklungsausgaben gefördert werden könne, steigen die potentiellen Projektbudgets von zuvor in der Regel 100.000 € auf dann 125.000 – 250.000 €.

 

Präzisierung und Ausdifferenzierung bei Eigenmitteln

Eigenmittel werden sowohl bei der Prototypen- als auch der Produktionsförderung in Höhe  10 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gefordert.

ABER: Bei Nachwuchsprojekten können geringere Eigenmittel zugelassen werden (Ziff 5.2.2 bzw. 5.3.3).

 

Einführung der Position „pauschale Gemeinkosten“

Künftig können pauschale Gemeinkosten in Höhe von 10 % geltend gemacht werden (Ziff. 5.2.3 und 5.3.4).

Diese Position muss nicht begründet werden und zählt automatisch zum Bayerneffekt.

Fakultativ können weiterhin höhere Kosten in diesem Bereich  geltend gemacht werden, dann aber mit Nachweis.

 

Einführung eines Erfolgsdarlehens

Für rückbezahlte Darlehen kann durch Schreiben an die Geschäftsführung ein Erfolgsdarlehen beantragt werden. (Ziff. 5.3.7).

 

Anerkennung von Self-Publishingkosten

Sofern das Spiel in Eigenregie veröffentlicht wird, können hierfür Kosten anerkannt werden (Ziff. 5.3.9).

Eine Kumulierung der Länderförderung mit der Bundesförderung ist grundsätzlich möglich.

Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen zur Förderung der Computerspieleentwicklung des Bundes vom BMWK finden Sie hier.

Kontakt DLR Projektträger:

E-Mail: games@dlr.de
Hotline: +49 228 3821-1850

Die Antragstellung erfolgt nur über das Onlineportal des FFF Bayern.

Zusätzlich muss der Antrag mit der Originalunterschrift des Zeichnungsberechtigten versehen werden und dem FFF Bayern spätestens zwei Werktage nach dem jeweiligen Stichtag bis 24 Uhr (als Scan per E-Mail oder als Brief) vorliegen. Anträge, die bis zu den vorgegebenen Stichtagen eingegangen sind, werden automatisch in die nächste Sitzung aufgenommen.

Ab Eingang des Antrags ist der vorzeitige Vorhabenbeginn (auf eigenes Risiko) automatisch zulässig.

Eine Übersicht der geförderten Games finden Sie in unserer Förderdatenbank sowie in den Jahresrückblicken des FFF Bayern.

Anträge

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Online-Antragsportal

 

Zum Antragsportal

Downloads

Merkblätter, Einreichfristen und Richtlinien zur Gamesförderung können Sie hier als PDF-Dokumente downloaden.

Kontakt

Joannis Xenakis

Förderreferat Games

Thorsten Suckow

Förderreferat Games