Die überarbeitete Richtlinie tritt heute in Kraft. Ziel der Fortschreibung ist es, die Professionalisierung der bayerischen Games-Branche weiter voranzutreiben und sowohl umfangreichere Projekte als auch die Erst- und Zweitprojekte junger Studios besser auszustatten.
Der FFF Bayern hat in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales die Fortschreibung der Games-Richtlinie erarbeitet. Grundlage waren intensive Gespräche mit Vertreter*innen der Games-Branche, in denen die Anforderungen und Weiterentwicklungswünsche der Studios aufgenommen und gemeinsam bewertet wurden.
Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring: „Die jüngste Standort-Studie hat es schwarz auf weiß bestätigt: Unsere Strategie geht voll auf. Deshalb setzen wir diesen Erfolgskurs gemeinsam mit der bayerischen Games-Branche fort. Mit den Neuerungen in der Förderrichtlinie nehmen wir die ersten Entwicklungsphasen – Konzepte und Prototypen – noch stärker in den Blick und treiben so die Professionalisierung unserer Studios weiter voran. Gleichzeitig öffnen wir unser Ökosystem ganz bewusst für eine neue Generation von Talenten, die mit frischen Ideen in die Games-Entwicklung einsteigen will. Dabei ermöglichen wir den transparenten Einsatz von Werkzeugen wie Künstlicher Intelligenz und legen gleichzeitig Wert auf erste bespielbare Inhalte zum Abschluss der Konzeptphase. Für mich ist klar: Diese Neuerungen in unseren Förderrichtlinien machen Bayern auch in Zukunft zur idealen Startrampe, von der aus Deutschlands Games-Szene weiter durchstarten kann!“
FFF Geschäftsführerin Dorothee Erpenstein: „Mit der Weiterentwicklung der Games-Förderrichtlinie entwickeln wir unser Förderinstrument konsequent weiter. Höhere Förderobergrenzen eröffnen die Möglichkeit, auch umfangreichere Projekte zu begleiten. Ein besonderes Anliegen bleibt auch die Förderung des Nachwuchses: Mit passgenauen Regelungen für Erst- und Zweitprojekte erleichtern wir neuen Talenten den Einstieg in die professionelle Games-Entwicklung.“
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Professionalisierung der Studios stärken
- Höhere Förderobergrenzen ermöglichen künftig auch die Förderung größerer und ambitionierterer Entwicklungsprojekte.
- Die Förderinstrumente von der Konzept- über die Prototyp- bis zur Produktionsförderung sind anschlussfähiger geworden. Ziel ist ein Entwicklungspfad von der ersten Idee bis zur Produktionsreife, wenn die Bedingungen erfüllt sind und das Projekt in jedem Stadium überzeugt.
- Ein Antragsteller ist nur dann antragsberechtigt, falls alle drei Grunddisziplinen (Tech, Art, Game Design) im Projektteam vertreten sind
Konzeptförderung wird ausgebaut
- Die maximale Förderung für Nachwuchsstudios steigt von bisher 20.000 Euro auf bis zu 30.000 Euro.
- Antragsteller, die bereits mindestens zwei Spiele entwickelt und mit Gewinnerzielungsabsicht veröffentlicht haben, können einmal pro Kalenderjahr bis zu 40.000 Euro beantragen. Bisher waren 30.000 Euro möglich.
- Zur weiteren Professionalisierung werden die Anforderungen an die Konzeptphase erweitert: Neben dem Pitch Deck sind künftig auch ein Game Design Document (GDD) sowie ein spielbarer Proof of Concept vorzulegen. So soll die Kernidee eines Spiels bereits in einer frühen Entwicklungsphase überprüfbar und belastbar werden.
- Künftig müssen Antragsteller*innen bereits in der Konzeptphase Kompetenzen in den Bereichen Technik, Game Design und Grafik nachweisen.
Prototypenförderung deutlich gestärkt
- Die Zuschussförderung wird von bisher 100.000 Euro auf bis zu 200.000 Euro erhöht.
- Bei einem Eigenanteil von 30 Prozent kann die Förderung mittels eines unverzinslichen Darlehens künftig bis zu 350.000 Euro betragen.
- Ziel ist es, Studios bei der Entwicklung marktfähiger Prototypen besser zu unterstützen, damit sie mit überzeugenden Prototypen Chancen auf die Gewinnung privater Investoren haben.
Mehr Unterstützung für den Games-Nachwuchs
- Nachwuchsprojekte erhalten in der Produktionsförderung attraktive Konditionen: Für Erst- und Zweitprojekte kann die Förderquote bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, maximal 250.000 Euro.
- Auch bei Förderhöhe und Eigenanteil gelten gezielte Regelungen, um jungen Studios den Einstieg in die professionelle Entwicklung zu erleichtern.
- Der Eigenanteil kann künftig neben Eigenmitteln auch durch rückgestellte Eigenleistungen erbracht werden. Diese können dabei bis zu zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ausmachen. Damit soll insbesondere jungen Studios der Einstieg in die professionelle Entwicklung erleichtert werden.
Antragsverfahren weiterentwickelt
- Für Erstantragsteller*innen ist vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch verpflichtend.
- Zudem werden die Antragsvoraussetzungen insbesondere bei der Prototypen- und Produktionsförderung präzisiert. Anträge auf Produktionsförderung können nur von juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften gestellt werden.
Mit der überarbeiteten Förderrichtlinie stärken der FFF Bayern und das Bayerische Staatsministerium für Digitales die Entwicklung professioneller Studios ebenso wie den Nachwuchs. Ziel bleibt es, innovative Spielideen erfolgreich bis zur Marktreife zu begleiten und die Wettbewerbsfähigkeit des Games-Standorts Bayern nachhaltig auszubauen.