Der Kinomarkt in Deutschland entwickelt sich 2026 erfolgreich. Neben Blockbustern wie Die Odyssee und Spider-Man: Brand New Day, Michael, The Devil Wears Prada und Der Super Mario Galaxy Film haben – Stand heute – sieben FFF-geförderte Filme in 2026 mehr als eine Million Besucher*innen erreicht: Pumuckl und das große Missverständnis (Start in 2025), Extrawurst, Woodwalkers 2, Die drei ??? - Toteninsel, Checker Tobi 3, Ach, diese Lücke, diese entsetzliche Lücke und Steckerlfischfiasko. Bayerns Kinobetreiber*innen investieren in ihre Häuser, um das Kinoerlebnis noch besser zu machen. Sowohl das Investitionsvolumen als auch die Zuschüsse des FFF Bayern sind mehr als doppelt so hoch wie 2025. Zudem hat der FFF Bayern die Förderbedingungen an den wirtschaftlichen Erfolg der Kinos angepasst.
Waren es im vergangenen Kalenderjahr insgesamt 1,9 Mio. Euro, mit denen Bayerns Kinobetreiber*innen in ihre Häuser investiert haben, so beträgt das Investitionsvolumen in diesem Jahr 4,3 Mio. Euro für insgesamt 43 Kinos. Der FFF Bayern übernimmt 30 Prozent der Kosten der Modernisierungen und Renovierungen und reicht insgesamt ca. 1,2 Mio. Euro an Zuschussmitteln aus. Das ist mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr: 2025 betrug die bezuschusste Summe rund 577.000 Euro.
Die Kinomacher*innen investieren in Laserprojektoren, Heizungs- und Lüftungsanlagen, Photovoltaikanlagen, LED-Beleuchtung, Kinobestuhlung, Kassensysteme und Tonanlagen. Zudem planen einige, ihre Foyers und Gastronomiebereiche zu renovieren, um die Aufenthaltsqualität und Attraktivität ihrer Kinos zu erhöhen.
Für sechs Vorhaben gibt es die Höchstsumme: In die Modernisierung des Union-Filmtheater Ingolstadt und Cinema Ingolstadt, des Cineplex Freyung, Cineplex Passau sowie Admiral Boutique Kinos Nürnberg und des Filmpalasts Eggenfelden fließen jeweils 100.000 Euro FFF Zuschussmittel.
Die Bereitstellung der Fördermittel in der beantragten Höhe ist notwendig, um die Zukunftsfähigkeit der Kinos nachhaltig zu sichern. Sie ermöglicht nicht nur die notwendige technische Modernisierung und eine zeitgemäße Ausstattung, sondern schafft zugleich die Voraussetzungen für Investitionen in Energieeinsparung und Nachhaltigkeit. Gerade angesichts des hohen Investitionsbedarfs sind diese Maßnahmen für viele Kinos aus eigener Kraft nicht leicht zu stemmen. Die Förderung leistet damit einen wichtigen Beitrag dazu, die Kinos als attraktive Kulturorte zu erhalten und den in Bayern einmaligen flächenweiten Bestand zu sichern.
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Bayerns Medienminister Dr. Florian Herrmann, MdL: “Die erfreulichen Halbjahreszahlen belegen, dass Kino die Menschen in Deutschland und ganz besonders in Bayern begeistert. Mit einem Besucherwachstum von über 20 Prozent ist der Freistaat bundesweiter Spitzenreiter. Hinter diesem Erfolg stehen engagierte Kinobetreiberinnen und Kinobetreiber, die ihre Häuser stetig modernisieren und damit die Attraktivität des Kinoerlebnisses weiter steigern. Mit Investitionen von insgesamt 4,3 Millionen Euro, mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr, setzen Bayerns Kinos ein starkes Signal für die Zukunft. Der FFF Bayern begleitet diesen Kurs mit Fördermitteln von rund 1,2 Millionen Euro.“
FFF Geschäftsführerin Dorothee Erpenstein: “Das bisherige Kinojahr zeigt einmal mehr, wie wichtig dem Publikum das Kinoerlebnis ist. Gleichzeitig müssen Kinos mit technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt halten. Mit den Zuschüssen unterstützen wir notwendige Modernisierungen von zeitgemäßer Kinotechnik über moderne Lüftungsanlagen bis hin zu energieeffizienten Lösungen wie Photovoltaikanlagen. Davon profitieren die Kinos in den Städten ebenso wie in den Regionen.”
Zum 1. Juli 2026 hat der FFF Bayern die Förderbedingungen für Kinoinvestitionen angepasst. Wesentliche Änderung ist zum einem die Anhebung der Gewinngrenze im Rahmen der Prosperitätsklausel von 200.000 Euro auf 300.000 Euro. Damit trägt der FFF Bayern der Marktentwicklung Rechnung und erweitert zugleich den Kreis der Kinos, die eine Kinoinvestitionsförderung beantragen können.
Daneben hat der FFF Bayern die jährliche Einreichfrist vom 30. Juni auf den 31. März vorverlegt. Die neue Einreichfrist gilt erstmals für das Förderjahr 2027 und soll eine verlässlichere Planung und Mittelbewirtschaftung ermöglichen. Für das Förderjahr 2026/27 gilt ein Übergangszeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 31. März 2027. Ab dem Förderjahr 2027/28 erstreckt sich der Förderzeitraum jeweils vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres.
Die übrigen Fördervoraussetzungen bleiben unverändert. Das Merkblatt zur Kinoinvestitionsförderung wurde entsprechend aktualisiert und steht auf der Website des FFF Bayern zur Verfügung.