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Presse

Pressemitteilungen

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Nennungsverpflichtung

Diese Nennungsverpflichtung gilt für folgende Bereiche:

– Vorspann (Haupttitel) des Films, falls es dort ein Produzentencredit gibt.

– Nachspann, nach der Produzentennennung.

– Plakat, nach der Produzentennennung oder als Extra-Zeile mit Logo.

– in Großanzeigen analog dem Plakat.

– im Presseheft auf der Hauptseite nach der Produzentennennung.

– bei Pressetexten, wenn die Produzenten und Koproduzenten genannt werden.

– Website des Films

– überall dort, wo Credits mit Produzentennennung veröffentlicht werden, auch bei der öffentlichen Kommunikation in digitalen Kanälen.

Die FFF-Nennung kann als Textzeile oder mit Verwendung des Logos, das in verschiedenen Varianten auf der FFF Website zum Download zur Verfügung steht, erfolgen und soll lauten:

Eine xy-Produktion
gefördert durch FilmFernsehFonds Bayern

oder

gefördert durch

Logo FFF Bayern

Wird die Produktion auch mit Mitteln des Bayerischen Bankenfonds (BBF) finanziert, so erfolgt diese Nennung direkt nach dem FFF Bayern:

Eine xy-Produktion
gefördert durch FilmFernsehFonds Bayern

und finanziert durch den Bayerischen Bankenfonds

oder

gefördert durch

Für einen englischsprachigen Vor- bzw. Nachspann verwenden Sie bitte die Formulierung: financially supported by.

Der Name „FilmFernsehFonds Bayern“ und “Bayerischer Bankenfonds” bleibt. Sollte das Projekt von mehreren Förderinstitutionen unterstützt werden, sollen die einzelnen Länderförderungen in der Reihenfolge ihrer Förderhöhe bei der Produktionsförderung ausgeführt werden.

Im Fall der Förderung verpflichtet sich der/die Antragsteller/in dem FFF Bayern für die Presseund Öffentlichkeitsarbeit folgende Materialien zur Verfügung zu stellen:

Mit Beginn der Dreharbeiten:

– aktualisierte Stab- und Besetzungsliste, finale Inhaltsbeschreibung

– Auswahl Werkfotos (Dreharbeiten, Team, Set)

– Auswahl Szenenfotos

– Produktionsnotizen

Nach Fertigstellung des Films:

– Presse- und Werbematerial (Fotos, Presseheft, Kinoplakate, Social Media Content)

– DVD des fertigen Films (2 Exemplare)

– Trailer

– Information über etwaige Änderung des Titels

– Produktionsnotizen

Die Materialien müssen unaufgefordert und zeitnah mit Angabe des Filmtitels/Projektnamens an den FFF Bayern geschickt werden. Fotos und Pressehefte können im FFF Onlineportal unter dem Reiter „Öffentlichkeitsarbeit / Drehorte“ hochgeladen werden oder an presse@fffbayern.de übermittelt werden. Für den Download der Materialien von Presseservern und Internetseiten muss den Mitarbeitern/innen der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des FFF Bayern ein Zugang/Login ermöglicht werden.

Merkblatt Nennungsverpflichtung

Jahresrückblicke

  • Jahresrückblick 2023

    Jahresbilanz des FFF Bayern mit einer Übersicht aller geförderter Projekte und Aktivitäten des Branchenjahres 2023

  • Jahresrückblick 2022

    Jahresbilanz des FFF Bayern mit einer Übersicht aller geförderter Projekte und Aktivitäten des Branchenjahres 2022

  • Jahresrückblick 2021

    Jahresbilanz des FFF Bayern mit einer Übersicht aller geförderter Projekte und Aktivitäten des Branchenjahres 2021

  • Jahresrückblick 2020

    Bilanz der bayerischen Film- und Fernsehförderung mit Übersicht aller geförderten Projekte und Aktivitäten des Branchenjahres 2020

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