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Wettbewerb für Nachwuchsproduktionsfirmen

Einreichfristen

  • Einreichfrist: bis

Förderung

Gefördert werden die unternehmerisch überzeugensten Gründerpersönlichkeiten talentierter Produktionsfirmen. Der Wettbewerb will Filmschaffende stärken, die eine tragfähige, profilierte und entwicklungsfähige Produktionsfirma in Bayern aufbauen und/oder dabei innovative Geschäftsmodelle verfolgen.

Antragstellung

Anträge für die Teilnahme am Gründungswettbewerb für Nachwuchsproduktionsformen in Bayern können einmal pro Jahr in dem o.g. Zeitraum beim FFF Bayern eingereicht werden. Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt elektronisch per E-Mail an gruendungswettbewerb@fff-bayern.de

Die Anträge müssen spätestens bis 24.00 Uhr am letzten Tag der Frist eingegangen sein. Anträge, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden.

Teilnahmeberechtigt sind Kleinstunternehmen oder Kleine Unternehmen der Film-, Fernseh-, Serienproduktion mit Sitz oder einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Bayern.

Die Preisträger werden in einem zweistufigen Verfahren von einer unabhängigen Fachjury ausgewählt.

Pro Vergabejahr stehen 180.000 € als Preisgeld zur Verfügung, das zu jeweils gleichen Anteilen von je 60.000 € an bis zu drei Firmen vergeben werden kann.

Das Preisgeld kann unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für alle unternehmensbezogenen Kosten verwendet werden.

Nach der Jurysitzung informiert der FFF Bayern die Produktionsfirmen über die Preisvergabe. Die Auszahlung des Preisgelds wird durch die LfA Förderbank Bayern (LfA) formell abgewickelt und ausgezahlt. Ein Jahr nach Auszahlung des Preisgeldes ist der LfA ein Abschlussbericht über den Fortgang des Unternehmens und die Verwendung der Mittel vorzulegen.

Der Wettbewerb ist zunächst auf die Jahre 2026 und 2027 befristet.

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