Games
Einreichfristen & Sitzungen des Vergabeausschusses
- Einreichfrist: bis Sitzung Vergabeausschuss:
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Förderung
Die Gamesförderung des FFF Bayern unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer Computerspiele. Darüber hinaus ist es das Ziel der Gamesförderung die bayerische Gamesbranche zu stärken, eine vielfältige Kulturlandschaft zu gewährleisten und Innovationen zu unterstützen.
Die wichtigsten Informationen zur Förderung haben wir für Sie hier zusammengefasst. Ausführliche Informationen finden Sie in den Merkblättern Gamesförderung sowie in der Games Förderrichtlinie, die im unteren Downloadbereich zu finden sind.
Förderkriterien
Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, die in der Regel hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben. Sie müssen ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Freistaat Bayern haben.
Bitte melden Sie sich frühzeitig vor Antragstellung bei den zuständigen Förderreferenten, diese beraten Sie gerne.
Förderarten
a) Konzeptentwicklung
Förderung der Entwicklung eines Spielekonzepts über vier Monate mit bis zu 20.000 € für Nachwuchsstudios und bis zu 30.000 € für erfahrene Studios.
b) Prototypenentwicklung
Förderung der Entwicklung eines Prototyps mit bis zu 100.000 € als Zuschuss oder bis zu 200.000 € als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen. Die Förderung kann dabei jeweils max. 80 % des Gesamtbudgets betragen.
c) Produktion
Förderung der Produktion eines Computerspiels mit bis zu 500.000 € (max. 50 % des Gesamtbudgets) als ein bedingt rückzahlbares und verzinsliches Darlehen.
Wichtige Neuerungen der Förderung ab 1. April 2022
Dies Vision der Bayerischen Games-Förderung wird nun erstmals ergänzt durch den Hinweis, dass dem Nachwuchs ein besonderes Augenmerk gilt. (Art. Ziff. 1Satz 4).
Differenziertere Definition der Antragsteller (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften).
Studierende in Vollzeit bis zum Abschluss des Bachelors und Schüler können weder einen Antrag stellen noch dürfen sie leitende Positionen in einem geförderten Vorhaben übernehmen.
Ab Eingang des Förderantrag ist der vorzeitige Vorhabenbeginn (auf eigenes Risiko) automatisch zulässig.
Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt im Falle einer späteren Förderung die (zuwendungsfähigen) Kosten für die Entwicklung und Bearbeitung des Projekts in der Kalkulation anerkannt werden können.
Maßgeschneiderte Konzeptförderung und erhöhte Fördersumme für erfahrene Studios:
20.000 € für Nachwuchs, d.h. Teams die bislang nicht mehr als ein Spiel veröffentlicht haben.
30.000 € für erfahrene Studios, d.h. Teams die bereits mind. 2 Spiele entwickelt und veröffentlicht haben (Ziff. 5.1.2).
Die Prototypenförderung wird ausdifferenziert und aufgestockt auf
bis zu 100.000 €, die als Zuschuss ausgereicht werden und
bis zu 200.000 €, die dann aber weiterhin als Darlehen ausgereicht werden (Ziff. 5.2 ff)
Eine bisher notwendige separate Begründung für die höhere Förderung entfällt künftig. Da weiterhin bis zu 80 % der veranschlagten Entwicklungsausgaben gefördert werden könne, steigen die potentiellen Projektbudgets von zuvor in der Regel 100.000 € auf dann 125.000 – 250.000 €.
Eigenmittel werden sowohl bei der Prototypen- als auch der Produktionsförderung in Höhe 10 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gefordert.
ABER: Bei Nachwuchsprojekten können geringere Eigenmittel zugelassen werden (Ziff 5.2.2 bzw. 5.3.3).
Künftig können pauschale Gemeinkosten in Höhe von 10 % geltend gemacht werden (Ziff. 5.2.3 und 5.3.4).
Diese Position muss nicht begründet werden und zählt automatisch zum Bayerneffekt.
Fakultativ können weiterhin höhere Kosten in diesem Bereich geltend gemacht werden, dann aber mit Nachweis.
Für rückbezahlte Darlehen kann durch Schreiben an die Geschäftsführung ein Erfolgsdarlehen beantragt werden. (Ziff. 5.3.7).
Sofern das Spiel in Eigenregie veröffentlicht wird, können hierfür Kosten anerkannt werden (Ziff. 5.3.9).
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt nur über das Onlineportal des FFF Bayern.
Anträge, die bis zu den vorgegebenen Stichtagen eingegangen sind, werden automatisch in die nächste Sitzung aufgenommen.
Ab Eingang des Antrags ist der vorzeitige Vorhabenbeginn (auf eigenes Risiko) automatisch zulässig.
Kontakt
Geförderte Projekte im Bereich Games
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Full Suspension
120.000 € Fördersumme insgesamt -
Atomic Age
20.000 € Fördersumme insgesamt -
Imprinted
20.000 € Fördersumme insgesamt -
Lighthouse Lost
30.000 € Fördersumme insgesamt -
Once Upon the Pines(AT)
30.000 € Fördersumme insgesamt -
Homunkulus (AT)
80.000 € Fördersumme insgesamt
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