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Filmfestivals

Einreichfristen

  • Einreichfrist: bis

Förderung

Gefördert werden Filmfestivals in ganz Bayern, insbesondere in ländlichen Regionen. Filmfestivals im Sinne der Fördergrundsätze sind örtlich durchgeführte, wiederkehrende Veranstaltungen, die an mindestens drei Tagen hintereinander stattfinden und über eine künstlerisch-kuratorische Gestaltung und ein programmatisches Festivalprofil verfügen. Das Festival muss dazu ein begleitendes Rahmenprogramm (u.a. Publikumsgespräche, Diskussionen, Preisverleihungen, Veranstaltungen) haben.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben. Kinobetreiber als natürliche oder juristische Personen sind nur antragsberechtigt, sofern sie außerhalb ihres Kinobetriebs ein Filmfestival nach den Kriterien der Filmfestivalförderung durchführen.

Die Förderung ist ausgeschlossen, soweit für denselben Zweck aus anderen Förderprogrammen des Freistaates Bayern Mittel in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Anträge auf Filmfestivalförderung können zu zwei Terminen im Jahr beim FFF Bayern eingereicht werden. Die Anträge müssen bis 24.00 Uhr am Stichtag eingegangen sein. Anträge, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, können nicht in die Sitzung aufgenommen werden.

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Ab Eingang des vollständigen Antrags ist der vorzeitige Maßnahmebeginn beim FFF Bayern allgemein erteilt.

Über die Anträge berät der FFF Bayern nach Anhörung eines Expertenausschusses. Die Förderempfehlungen werden den Antragssteller*innen vom FFF Bayern bekanntgegeben. Die Bewilligung und Abwicklung der Förderung erfolgt über die LfA Förderbank Bayern.

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss (Festbetragsfinanzierung).

Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums bei der LfA Förderbank eingereicht werden. Im Fall einer Förderzusage sind die Antragssteller*innen verpflichtet, in angemessenem Ausmaß auf die Förderung durch die Bayerische Staatskanzlei und den FFF Bayern hinzuweisen. Bitte beachten Sie hierzu auch das Merkblatt „Nennungsverpflichtung Filmfestivalförderung“.

Für die Regelung der Förderung gelten die Leitlinien für die Förderung von Filmfestivals in Bayern

Weitere Informationen zur Antragsstellung enthält das Merkblatt Filmfestivalförderung.

Vor Antragsstellung ist mit der zuständigen Förderreferentin Kontakt aufzunehmen.

Kontakt

Geförderte Projekte im Bereich Filmfestivalförderung

188 Ergebnisse
  • 2. Lichtbrücke - Dachau Human Rights Film Festival 2026

  • 21. Underdox - Festival für Dokument und Experiment München 2026

  • 23. Internationales Bergfilm-Festival Tegernsee 2026

  • 37. Bamberger Kurzfilmtage 2027

  • 11. Queer Film Festival München 2026

  • 20. Fünf Seen Filmfestival 2026

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