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FFF verwaltet ab 1. Januar 2019 Förderprozess komplett digital

Produzentinnen und Produzenten reichen ihre Anträge auf Filmförderung beim FFF Bayern über ein Onlineportal digital ein. Für das weitere Prozedere nach der Förderempfehlung hat das Förderreferat des FFF die Unterlagen bisher analog verwaltet. Das ändert sich ab Januar.

Der FFF wird ab 1. Januar 2019 in der sogenannten E-Akte den kompletten Förderprozess von der Antragstellung bis zur Vertragsentlassung über ein Onlineportal verwalten.

Der virtuelle Ort für die E-Akte bleibt im Antragsportal, wo seit 2015 bereits Anträge für Filmförderung eingereicht werden. Dort hat jedes Projekt, für das Förderung beantragt wurde, seine Seite, und dort haben die Förderempfänger ihren jeweiligen Zugang. Sobald ein Projekt bewilligt wird, erscheinen in Zukunft neue Reiter in der Maske mit Funktionen für den weiteren Verlauf. Förderempfänger laden hier sämtliche Dokumente wie Verträge, Links zu Rohschnitten, Pressematerialien oder Erlösabrechnungen hoch. Analoge Briefe werden nur noch in Ausnahmefällen nötig sein.

In den letzten Tagen hat der FFF das Onlineportal bereits umgestellt; das System hat daraufhin verschiedene automatische Nachrichten wie Bewilligungszusagen, Fristerinnerungen etc. an sämtliche seit 2015 geförderte Produktionsfirmen verschickt. 

Die onlinebasierte digitale Antragstellung und Verwaltung betrifft die Förderbereiche Produktion Kinofilm, Produktion Fernsehfilm, Produktion Webserie, Produktion VR, Nachwuchsfilm, Projektentwicklung, Stoffentwicklung sowie Verleih und Vertrieb.

Bei Fragen stehen die Förderreferentinnen und Förderreferenten zur Verfügung.