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Bayern beteiligt sich als erstes Bundesland am Ausfallfonds 1

Als erstes Bundesland ergänzt Bayern den Ausfallfonds 1 der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Beteiligung Bayerns am Fonds beläuft sich auf 5 Mio. Euro. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine vorangegangene Föderempfehlung des FFF Bayern.

Als erstes Bundesland ergänzt Bayern den Ausfallfonds 1 der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Beteiligung Bayerns am Fonds beläuft sich auf 5 Mio. Euro. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine vorangegangene Föderempfehlung des FFF Bayern.

Mit dem Ausfallfonds soll die Produktion von Kinofilmen und High End-Serien gegen pandemie-bedingte Unterbrechungen und Abbrüche abgesichert werden. Da Bayern als erstes Bundesland mit der FFA eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet hat, sind die Produzentinnen und Produzenten FFF-geförderter Kinofilme und High-End-Serien die ersten in Deutschland, die diese Zusatzversicherung nutzen können.

Die "Ergänzungsrichtlinie der Länder" hat die FFA veröffentlicht. Zugrunde liegt dieser die "Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich des Covid19-bedingten Ausfallrisikos in der deutschen Kinofilm- und High End-Serienproduktion" der BKM vom Oktober 2020.

Zur Seite der FFA mit allen Richtlinien im Dropdown-Menü bitte hier entlang.

Die Pressemeldung des Bayerischen Staatsministerium für Digitales steht hier.