Die Film Commission Bayern steht in stetigem Austausch mit dem Servicebüro Film (MOR München) und anderen genehmigungserteilenden Behörden. Diese Seite wird laufen aktualisiert und im Hinblick auf produktionsrelevante Informationen ergänzt. Dies geschieht nach aller Sorgfaltspflicht, eine Gewähr kann jedoch nicht übernommen werden.
letzte Aktualisierung 08.03.2021
Verlängerung der Corona-Massnahmen in Bayern bis 28.3.2021
In Bayern wurden die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erneut bis Ende März 2021 verlängert.
Begleitet wird die grundsätzliche Verlängerung jedoch von Inzidenz abhängigen Erleichterungen im Kontaktbereich und auch von einzelnen Öffnungsschritten im Bereich der Kultur, Handel, Sport.
Hier die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordung im Wortlaut:
Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig ab 8.3.2021)
(12. BayIfSMV) vom 5.März 2021
Überblick der geltenden Schutzmassnahmen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Nach unserem Kenntnissstand sind von den Einschränkungen berufliche Verpflichtungen nicht betroffen, dies gilt entsprechend auch für Dreharbeiten.
Wir raten in jedem Fall jedoch dringend direkt mit der genehmigenden Behörde vor Ort Kontakt aufzunehmen.
Erteilung von Drehgenehmigungen in München
Zum aktuellen Zeitpunkt stellt das Servicebüro Film weiterhin Drehgenehmigungen, Sondernutzungen und Halteverbotszonen für Filmaufnahmen aus.
Informationsschreiben des KVR Servicebüro Film vom 17.12.2020
Anbei die geltenden Regelungen für Filmaufnahmen im Stadtgebiet München, die nach dem ersten Lockdown, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, entwickelt wurden und bis auf weiteres Ihre Gültigkeit haben.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie ist bei der Durchführung von Film- und Fotoarbeiten folgendes zu beachten:
- Die Antragstellenden bzw. die Produktionen haben im Vorfeld ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
- Alle Beteiligten müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Hiervon ausgenommen sind die Darsteller*innen während der Aufnahmen. - Szenen, welche Körperkontakt fordern, sind auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Darsteller*innen sind aufgefordert, die entsprechenden Hygienemaßnahmen einzuhalten. Drehbuchänderungen sind in Zweifelsfällen in Kauf zu nehmen. - Es muss sichergestellt werden, dass sich kein Unbeteiligter auf mehr als 1,5 m den Produktionsmitarbeiter*innen nähert.
Entsprechend ist bereits bei der Auswahl des Drehortes bzw. bei der Auswahl von Basisflächen darauf zu achten, dass an angrenzenden Geh- und Radwegen auch für unbeteiligte Dritte ein entsprechender Mindestabstand zu Produktionsteilnehmer*innen zu gewährleisten ist. - Es dürfen sich am Rande der Produktion keine Ansammlungen von Schaulustigen bilden. Hierfür hat der Genehmigungsnehmer im Umkreis von 10m außerhalb der Produktionsfläche Sorge zu tragen. Notfalls ist hierfür eigens Personal einzusetzen.
Informationen und Rückfragen:
Servicebüro Film / MOR München (neu ab 1.1.2021 dem Mobilitätsreferat München zugeordnet)
Telefon: 089 233-39777
filmservice.kvr@muenchen.de
Spezielle Fragestellungen zu Dreharbeiten:
Maskenpflicht im Innenstadtbereich
In München wie in anderen Städten gilt eine erweiterte Maskenpflicht in den Fussgängerzonen im Innenstadtbereich.
Übersicht Maskenpflicht: Innenstadtbereich mit Maskenpflicht
Corona Verordnungen München: Aktuelle Corona Regeln für München
Muss ich bei Einreise in Quarantäne? Hier geht´s zum Einreise-Quarantänecheck des STMGP
Die Bundesregierung hat neue Regelungen ab dem 8. November beschlossen, deren konkrete Umsetzung bei den Bundesländern liegt. Einreisende müssen die für das jeweilige Land geltenden Regelungen beachten.
Hier die für Bayern geltende
Einreise-Quarantäneverordnung – EQV
(Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 5. November 2020 (BayMBl. Nr. 630, BayRS 2126-1-6-G), die zuletzt durch Verordnung vom 12. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 114) geändert worden ist)
Mehr zu den Quarantäneregelungen in Bayern und Ausnahmeregelungen kurzgefasst im
FAQ des Bayerischen Gesundheitsministeriums
Zentraler Punkt ist eine Pflichtquarantäne von zehn Tagen für alle die aus Corona-Risikogebieten einreisen. Neu ist das man seit 22.12.2020 zusätzlich zur Quarantäne einen Coronatest benötigt, der entweder vor Einreise (nicht älter als 48h) oder direkt nach Einreise (spätestens nach 48h) vorgenommen werden muss. Unabhängig davon gilt auch bei negativem Ergebnis die Pflichtquarantäne, deren Verkürzung nach wie vor frühestens nach 5 Tagen möglich ist. (2 Test-Strategie)
Jedoch gibt es auch Ausnahmeregelungen u.a. aus wichtigen beruflichen Gründen. Siehe hierzu die FAQ oben.
Die Einreise aus "Hochinzidenzgebieten" sowie aus "Neue Virusvarianten Gebieten" ist noch weiter beschränkt, u.a. ist die Einreise nur mit negativem Testergebnis möglich und nur für einen eingeschränkten Personenkreis. Mehr dazu auch unter den oben genannten Links.
Liste der Risikogebiete und Hochrisikogebiete, sowie der Virusvarianten Gebiete: RKI Liste Riskogebiete
Für individuelle Anfragen zu den Einreisebestimmungen kontaktieren Sie bitte die zuständige Behörde:
München Stadt:
corona-einreisende.rgu@muenchen.de
Landkreis München:
corona.einreisende@lra-m.bayern.de
Weiterführende Links zu Quarantäne- und Einreisebestimmungen
FAQ und aktuelle Informationen wie Einreisebestimmungen und Quarantäteregelungen, geltende Kontaktbeschränkungen etc.
Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration
Aktuelle Informationen für Reisende des Bundesministeriums für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html
Allgemeine Informationen zur Situation in Deutschland und FAQ des Bundesministerium des Inneren
FAQ Corona Bundesministerium des Inneren
Fragen und Antworten zu Coronatests bei Einreisen nach Deutschland
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards für Filmproduktionen
BG ETEM Arbeitsschutzstandards
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat ihre Empfehlungen zur Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards in der Filmproduktion aktualisiert.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie hat die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) einen Arbeitsschutzstandard für Filmproduktionen veröffentlicht. Dieser hat zum Ziel, die Filmschaffenden bei Dreharbeiten vor einer Ansteckung zu schützen und die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. (Stand: 8. aktualisierte Fassung vom 22.01.2021)
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Empfehlungen für Filmproduktionen BG ETEM
Beratung BG ETEM für Filmproduktionen
BG ETEM steht für Beratung und Fragen im Hinblick auf Massnahmen und Richtlinien zu Hygiene - und Gesundheitsschutz bei Filmproduktionen zur Verfügung. Email an filmproduktion@bgetem.de
Maßnahmenkonzept und Download Corona Grundregeln
FAQ / Informationen / Kontakte / Beratung
Zusammenstellung von Bundes- und Landesgesetzen, Verordnungen und Allgemeinverfügungen in der Coroana Krise nach Ländern
Übersicht der Gesundheitsämter in Bayern
Corona Hotline der Bayerischen Staatsregierung
Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenzbereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt.
Tel. 089 / 122 220 – täglich von 8 bis 18 Uhr
Erklärung der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Corona Testung am Filmset
https://www.corona-teststelle.de/
PCR Tests im Testzentren (kostenpflichtig mit Ergebnis nach wenigen Stunden)
PCR-Test: Ergebnis in 3 Stunden
https://www.schnelltest.bayern/
Testergebnis nach 4 - 6 Stunden (bei Test in München vor 16 Uhr)
https://www.corona-teststelle.de/
Am Flughafen i.d.R. innerhalb von 3 bis 6 Stunden (vor dem Sicherheitsbereich)
Online Seminar-Angebote: Corona-Hygienemassnahmen am Set:
Hygienebeauftrage für Film- Fernseh- und Fotoproduktion der Dekra
Safe on Set - Webseminare für Filmschaffende
FFF Bayern Infos zu Corona - Hilfen
Weitere ausführliche Informationen zu Maßnahmen und Förderprogrammen des FFF Bayern und von Bund und Ländern finden Sie auch auf dieser Webseite hier
Ihre Ansprechpartner

Anja Metzger

Lars Nitschke
