Die Film Commission Bayern ist im regelmäßigen Austausch mit dem Servicebüro Film (MOR München), dem StMGP , Gesundheitsämtern und anderen genehmigungserteilenden Behörden im Hinblick auf Infektionsschutzmassnahmen, aktuellenVerordnungen, Drehgenehmigungen, Einreisebeschränkungen etc., die für Filmproduktionen relevant sind.
Diese Seite wird laufend aktualisiert und ergänzt. Dies geschieht nach aller Sorgfaltspflicht, eine Gewähr und rechtliche Beratung kann jedoch nicht übernommen werden.
letzte Aktualisierung 30.05.2022
In Bayern gelten die durch das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz definierten Basisschutzmaßnahmen. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie Hygienekonzepte.
Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022 gilt.
Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV vom 1. April 2022)
Zur Anwendung des Arbeitsschutzes hat die für Medienberufe zuständigen Berufsgenossenschaft BG ETEM einen Standard veröffentlicht:
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Empfehlungen für Filmproduktionen (PDF unter "Downloads", Version 17 vom 25.05.2022)
Die German Film Commissions haben mit freundlicher Genehmigung der BG ETEM eine englischsprachige Version angefertigt.
Für rechtsverbindliche Auskünfte raten wir jedoch dringend, direkt mit der genehmigenden Behörde vor Ort Kontakt aufzunehmen.
Die BG-ETEM steht zudem für Beratungen und Fragen zu von ihr formulierten Richtlinien zur Verfügung unter filmproduktion@bgetem.de
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. (Stand der Einreiseverordnung 20.3.2022)
Die aktuellen Regelungen finden Sie hier: Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
Die letzten Aktualisierungen vom 20. März betreffen insbesondere die Definition des Genesenennachweises,des Impfnachweises sowie des Testnachweises.
Ausweisung von Risikogebieten:
Risikogebiete werden in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete ist bereits entfallen.
Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt seit dem 3. März 2022 nur noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Liste der Hochrisikogebiete aktualisiert das RKI laufend: RKI Liste Riskogebiete
Nachweispflicht:
- Alle Einreisenden sind – unabhängig davon, ob sie sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht – verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Impf-, Test-, Genesenennachweis) zu verfügen.
- Hinweis: Die strenge Testpflicht für Einreisende nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet besteht fort.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit
Information für Geimpfte und Genesene:
Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt derzeit jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.
Bereits vor der Einreise aus einem (mindestens) Hochrisikogebiet muss eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden. Für Dienstreisen in Hochrisikogebiete, oder Rückreisen daraus, muss die berufliche Tätigkeit "formlos" festgehalten sein. Eine passende Vorlage stellt das BMI zur Verfügung.
Weiterführende Links zu Quarantäne- und Einreisebestimmungen
Allgemeine Informationen zur Situation in Deutschland und FAQ des Bundesministerium des Inneren
FAQ Corona Bundesministerium des Inneren
Fragen und Antworten zu Coronatests, Quarantäne, Anmeldung bei Einreisen nach Deutschland
FAQ zur Einreise Bundesgesundheitsministerium
Drehgenehmigungen in München
Für Dreharbeiten auf öffentlichem Verkehrsgrund formuliert das genehmigende Servicebüro Film der Stadt München:
Hinsichtlich des Infektionsschutzes angesichts der aktuellen Lage der Corona-Pandemie sollten auch bei der Durchführung von Film- und Fotoarbeiten im Freien die allgemeinen Verhaltensempfehlungen (AHA) sowie die jeweils aktuellen Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) beachtet und umgesetzt werden.
Die Stadt München formuliert in den Genehmigungen dazu:
- "Personen (A) mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion, (B) die einer Quarantänemaßnahme unterliegen, sind von der Teilnahme an Filmdrehs ausgeschlossen.
- Die Vorgaben des Arbeitsschutzes und die jeweils aktuellen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen (z.B. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel) sind umzusetzen.
Empfohlen wird weiterhin:
- Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen und wo dies nicht möglich ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske,
- ausreichende Handhygiene,
- ausreichende Belüftung von geschlossenen Räumlichkeiten wie z.B. Zelte, Wohnmobile,
- die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in geschlossenen Räumen im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Szenen, welche Körperkontakt fordern, auf ein Minimum zu reduzieren.
- Bei Befragungen und Interviews sollte der Einsatz von Tonangeln bevorzugt werden. Mikrophone sollten nach jedem einzelnen Einsatz gründlich desinfiziert bzw. sollte der Tonaufsatz gewechselt werden. Zu den Personen die interviewt werden sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Ansammlungen von Schaulustigen sind zu vermeiden.
Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) sollten von der Teilnahme an Filmdrehs ausgeschlossen werden."
Kontakt:
Servicebüro Film, Mobilitätsreferat (MOR) München
Telefon: 089 233-39777
filmservice.mor@muenchen.de
Drehgenehmigungen in Nürnberg
Das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing hat umfangreiche Infoseiten zusammengestellt und unterteilt in:
Fotoaufnahmen und redaktionelle TV-Beiträge
Drehgenehmigungen für TV- und Kinoproduktionen
Kontakt:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Alexandra Foghammar
Telefon: 0911 231-5055
Übersicht der Gesundheitsämter in Bayern
Corona Testung am Filmset
Die Coronatester (München und Umgebung)
Corona-Teststelle (München und Umgebung)
Schnelltest Bayern (München)
PCR Tests in Testzentren
Schnelltest Bayern (München)
Corona-Teststelle (München)
Coronatest.Eurofins (mehrere Standorte)
PCR Tests an Flughäfen
Antigen Schnelltests
Apotheken (ganz Bayern inkl. München)
Übersicht Apotheken mit Coronatest Angebot
Corona-Testzentren (nur München)
www.corona-teststelle-muenchen.de
Online Seminar-Angebote: Corona-Hygienemassnahmen am Set:
Hygienebeauftrage für Film- Fernseh- und Fotoproduktion der Dekra
Safe on Set - Webseminare für Filmschaffende
Münchner Filmwerkstatt e.V. Seminar Hygienebeauftragte*r für Film- und Fernsehproduktionen
Corona Hotline der Bayerischen Staatsregierung
Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen.
Tel. 089 / 122 220 – täglich von 8 bis 18 Uhr
Überblick der geltenden Schutzmassnahmen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Ihre Ansprechpartner

Anja Metzger

Lars Nitschke
