CORONA INFO

Die Film Commission Bayern ist im regelmäßigen Austausch mit dem Servicebüro Film (MOR München), dem StMGP , Gesundheitsämtern und anderen genehmigungserteilenden Behörden im Hinblick auf Infektionsschutzmassnahmen,  aktuellenVerordnungen, Drehgenehmigungen, Einreisebeschränkungen etc., die für Filmproduktionen relevant sind.  

Diese Seite wird laufend aktualisiert und ergänzt. Dies geschieht nach aller Sorgfaltspflicht, eine Gewähr und rechtliche Beratung kann jedoch nicht übernommen werden.

letzte Aktualisierung 02.12.2022

 

In Bayern gelten die durch das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz definierten Basisschutzmaßnahmen. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie Hygienekonzepte.

 

Vor diesem Hintergrund wurde im April 2022 die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen. Diese Verordnung trat am 3. April 2022 in Kraft und mit Ablauf des 20. August 2022 außer Kraft.

Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV vom 1. April 2022)

 

Zur Anwendung des Arbeitsschutzes hat die für Medienberufe zuständigen Berufsgenossenschaft BG ETEM einen Standard veröffentlicht:

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Empfehlungen für Filmproduktionen (PDF unter "Downloads", Version 20 vom 22.11.2022)

Die German Film Commissions haben mit freundlicher Genehmigung der BG ETEM eine englischsprachige Version angefertigt.

 

Für rechtsverbindliche Auskünfte raten wir jedoch dringend, direkt mit der genehmigenden Behörde vor Ort Kontakt aufzunehmen.

 

Die BG-ETEM steht zudem für Beratungen und Fragen zu von ihr formulierten Richtlinien zur Verfügung unter filmproduktion@bgetem.de

Die Standorte der BG ETEM

 

 

Die Website des Auswärtigen Amtes bietet aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder. Auch die App Sicher Reisen bietet aktuelle Informationen zu Reisezielen. Auf der Website von Re-open Europe können Sie auch die Informationen der Europäischen Kommission einsehen, um zu erfahren, welche COVID-19-Regeln für Reisen innerhalb der EU gelten:

Website des Auswärtigen Amts (DE/EN)

Das Bundesministerium für Gesundheit bietet ebenfalls aktuelle Informationen für Reisende (DE/EN) und fügt auf seiner Website hinzu:

"Die Bundesregierung hat die Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Zum 1. Juni endete die Nachweispflicht – geimpft, genesen oder negativ getestet – bei der Einreise nach Deutschland. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Derzeit ist aber kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft.

Ab dem 11. Juni 2022 wurden zudem die verbliebenen coronabedingten Einreisebeschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten aufgehoben. Dies gilt wegen eines Gegenseitigkeitsvorbehaltes aber nicht für Einreisen von Gebietsansässigen aus China."

Weitere Details zu der Einreise aus Drittstaaten (Inenministerium)

 

Eine vom RKI regelmäßig aktualisierte Übersicht über die Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete (sofern es solche gibt) finden Sie auf der Website des RKI (DE).

 

Weitere Links zu Quarantäne- und Einreisebestimmungen:

Allgemeine bundesweite Einreisebeschränkungen wurden von der Lufthansa leicht verständlich zusammengefasst:
Lufthansa - Entry into Germany

Hinweise für Einreisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind auf der englischsprachigen Version dieser Seite zu finden.

Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei einer Corona-Infektion auf der Seite des RKI.

 

Drehgenehmigungen in München

Für Dreharbeiten auf öffentlichem Verkehrsgrund formuliert das genehmigende Servicebüro Film der Stadt München:

Hinsichtlich des Infektionsschutzes angesichts der aktuellen Lage der Corona-Pandemie sollten auch bei der Durchführung von Film- und Fotoarbeiten im Freien die allgemeinen Verhaltensempfehlungen (AHA)  sowie die jeweils aktuellen Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) beachtet und umgesetzt werden.

Die Stadt München formuliert in den Genehmigungen dazu:

  • "Personen (A) mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion, (B) die einer Quarantänemaßnahme unterliegen, sind von der Teilnahme an Filmdrehs ausgeschlossen.
  • Die Vorgaben des Arbeitsschutzes und die jeweils aktuellen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen (z.B. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel) sind umzusetzen.

Empfohlen wird weiterhin:

  • Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen und wo dies nicht möglich ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske,
  • ausreichende Handhygiene,
  • ausreichende Belüftung von geschlossenen Räumlichkeiten wie z.B. Zelte, Wohnmobile,
  • die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in geschlossenen Räumen im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Szenen, welche Körperkontakt fordern, auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Bei Befragungen und Interviews sollte der Einsatz von Tonangeln bevorzugt werden. Mikrophone sollten nach jedem einzelnen Einsatz gründlich desinfiziert bzw. sollte der Tonaufsatz gewechselt werden. Zu den Personen die interviewt werden sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Ansammlungen von Schaulustigen sind zu vermeiden.

 

Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) sollten von der Teilnahme an Filmdrehs ausgeschlossen werden."

 

Kontakt:

Servicebüro Film, Mobilitätsreferat (MOR) München
Telefon: 089 233-39777
filmservice.mor@muenchen.de

 

Drehgenehmigungen in Nürnberg

 

Das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing hat umfangreiche Infoseiten zusammengestellt und unterteilt in:

Fotoaufnahmen und redaktionelle TV-Beiträge

Drehgenehmigungen für TV- und Kinoproduktionen

Kontakt:

Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Berlind Bernemann

Telefon: 0911 231-5053

Kontaktformular

 

Übersicht der Gesundheitsämter in Bayern

RKI Suche Gesundheitsämter

 

Corona Testung am Filmset 

Die Coronatester (München und Umgebung)

Corona-Teststelle (München und Umgebung)

Schnelltest Bayern (München)

 

PCR Tests in Testzentren

Schnelltest Bayern (München)

Corona-Teststelle (München)

Coronatest.Eurofins (mehrere Standorte)

 

PCR Tests an Flughäfen

Flughafen München

Nürnberg Airport

Flughafen Memmingen

 

Antigen Schnelltests

Apotheken (ganz Bayern inkl. München)

Übersicht Apotheken mit Coronatest Angebot

Corona-Testzentren (nur München)

www.testen-muenchen.de

www.corona-teststelle-muenchen.de

 

Online Seminar-Angebote: Corona-Hygienemassnahmen am Set:

Hygienebeauftrage für Film- Fernseh- und Fotoproduktion der Dekra

Safe on Set - Webseminare für Filmschaffende

Münchner Filmwerkstatt e.V. Seminar Hygienebeauftragte*r für Film- und Fernsehproduktionen

 

Corona Hotline der Bayerischen Staatsregierung

Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen.
Tel. 09131 68085101 (Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa. 10-15 Uhr)

Überblick der geltenden Schutzmassnahmen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

 

Ihre Ansprechpartner

Anja Metzger

Head of Film Commission Bayern

Lars Nitschke

Production Support & Coordination

Kathrin Winter

Marketing & Communications