Aktuelles

Update zur Antragstellung beim FFF

Information zur rechtsverbindlichen Einreichung des Antrags bei der Film- und Fernsehförderung.

Wichtiges Update zur Antragsstellung beim FFF für die Film- und Fernsehförderung: Ab sofort muss das Antragsformular mit E-Signatur unterzeichnet werden und bis spätestens 24h am letzten Tag der jeweiligen Einreichfrist (immer montags) im Onlineportal hochgeladen werden. Die nächste Einreichfrist endet am Montag, 30. Mai 2022, 24.00 Uhr.

 

  • Die digitalen Antragsdaten müssen spätestens am letzten Tag der jeweiligen Einreichfrist (diese endet immer an einem Montag) bis spätestens 24:00 Uhr im Onlineportal des FFF Bayern eingehen. Entscheidend dabei ist der vom Onlineportal protokollierte Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit).
  • Zusätzlich muss das Antragsformular mit der Unterschrift des/der Zeichnungsberechtigten spätestens am letzten Tag der jeweiligen Einreichfrist bis spätestens 24:00 Uhr im Onlineportal des FFF Bayern hochgeladen werden. Für die Unterschrift des/der Zeichnungsberechtigten ist eine einfache elektronische Signatur ausreichend. Alternativ kann das handschriftlich unterschriebene Antragsformular als Scan hochgeladen werden.
  • Gehen die Antragsdaten oder das unterzeichnete Antragsformular nach 24:00 Uhr des jeweiligen letzten Tages der Einreichfrist im Onlineportal des FFF Bayern ein, kann der Antrag dem Vergabeausschuss nicht zur Entscheidung vorgelegt werden und gilt als nicht gestellt. Soll der Antrag in einer späteren Sitzung beraten werden, muss der Antrag erneut form- und fristgerecht eingereicht werden.

 

Das aktuelle Merkblatt finden Sie hier.

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